Der AVV in kurz

PDF Drucken E-Mail Geschrieben von: Eric Feyen   
Donnerstag, den 14. Juli 2016 um 15:45 Uhr

Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) ist ein multilateraler Vertrag auf der Grundlage der internationalen Konvention COTIF 1999 und ihrer Anlage CUV. Der AVV konkretisiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wagenhalter (K) und der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Verwendung von Eisenbahn Güterwagen als Transportmittel in Europa und darüber hinaus. Seit seinem Start im Juli 2006 ist der AVV zu einem beeindruckendem Netzwerk von mehr als 600 Unterzeichnern in 20 Ländern herangewachsen, die aktuell mehr als 600.000 Wagen in der AVV Wagendatenbank registriert haben.

Die UIRR Gesellschaften als Wagenhalter haben alle den AVV unterzeichnet.

Der AVV in kurz

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