Krise im KV: gemeinsame Stellungnahme UIRR – G.KLV/UIC 17/06/09

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Die Eisenbahnverkehrsunternehmen der Gruppe Kombinierter Verkehr (G.KLV)der UIC und die Operateure des Kombinierten Verkehrs (KV) der UIRR scrl, die andiesem 11. Juni 2009 im Generalkomitee Ihrer gemeinsamen Vereinigung INTERUNIT zusammengekommen sind, haben einen bedeutenden Teil ihrer Arbeiten der Prüfungder weltweiten Finanzkrise und insbesondere ihre Auswirkungen auf den Verkehrund den KV gewidmet.

Die der INTERUNIT angeschlossenen Gesellschaften geben ihrer Besorgnisangesichts des bedeutenden Schwunds des KV Ausdruck, der sich im letzten Quartal 2008 und im ersten Quartal 2009 beschleunigt hat. Nach Schätzungen der UIRR ist dieser Rückgang im unbegleiteten KV (- 20 % im ersten Quartal 2009) stärker als bei der Rollenden Landstraße (- 13 %).

Sie befürchten, dass die Krise, die vor allem Sektoren mit viel Eisenbahngüterverkehrsaufkommen betrifft, bis zum ersten Halbjahr 2010 wenn nicht länger andauern wird und bis dahin, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden, nicht wieder gut zu machende Schäden am Netz der KV-Dienstleistungen verursacht haben wird. Der allgemeine Rückgang bei der Beförderungsnachfrage trifft den KV in der Tat härter. Die Auswirkungen treffen ihn in drei Etappen:

  • es gibt weniger pro Zug zu befördernden ITE;
  • die Operateure sehen sich gezwungen, Dienstleistungen, die aus diesem Grund unwirtschaftlich werden, zurückzuziehen;
  • daraus ergeben sich weitere Verluste des Verkehrsaufwands im „Gateways“-System (interaktiver Umschlag zwischen Züge).

Die angeschlossenen Gesellschaften haben unverzüglich alle in ihrer Machtstehenden Maßnahmen getroffen, um zu versuchen, einen so wenig wie möglichreduzierten Fahrplan aufrechtzuerhalten, sind aber der Auffassung, dass Hilfevon außen nötig sein wird, um sehr schädliche Folgen der Krise zu vermeiden,die, da sie die Akteure des KV daran hindern, kraftvoll auf den künftigenKonjunkturaufschwung zu reagieren, noch lange nach deren Bewältigung zu spürensein würden.

Die angeschlossenen Gesellschaften möchten, dass zwei Arten von Maßnahmen parallelerfolgen:

  • mit mittelfristiger Wirkung: eine Verbesserung der Eisenbahninfrastrukturen, wodurch sowohl eine Erhöhung der Kapazitäten (quantitative Wirkung) als auch die Behebung von benachteiligenden Engpässen (qualitative Wirkung) möglich würde. Die notwendigen Entscheidungen müssen unverzüglich getroffen und planmäßig eingehalten werden;
  • mit sofortiger Wirkung: eine Erleichterung der Betriebskosten für (komplette) KV-Züge durch eine befristete Senkung (12-18 Monate) der Gebühren für den Infrastrukturzugang und der Energiekosten, so dass die Notwendigkeit KV-Züge zurückzunehmen so gering wie möglich gehalten wird (es wird daran erinnert, dass KV-Züge in Norwegen freien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur haben). Die Akteure des KV müssen auch ohne Mehrkosten die ihnen zugeteilten Fahrplantrassen behalten können, die sie aufgrund des durch die Wirtschaftsrezession verursachten Rückgangs des Verkehrsaufwands heute nicht nutzen können.

Sie wenden sich daher an die Behörden der Gemeinschaft und derMitgliedstaaten, sowie an die Infrastrukturbetreiber um Hilfe für die Akteuredes KV.

Dies ist auch in ihrem Interesse, denn es ist inder Tat wichtig, die Bedingungen für den Aufschwung vorzubereiten und dieWirtschaftsbeteiligten in die Lage zu versetzen, sich dieser Herausforderungstellen zu können, denn der KV ist ein Antriebsmotor der Verkehrspolitik, derauf die Entwicklung eines Systems abzielt, von dem erwiesen ist, dass es daswirtschaftlich und ökologisch nachhaltigste ist, und dessen Errungenschaftenund Potenzial heute allgemein bekannt sind.

 

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