Generalversammlung
Die Generalversammlung repräsentiert alle Vollmitglieder. Ihre Befugnisse werden ihr durch Gesetz und die Satzung übertragen. Pro Jahr wird eine ordentliche Generalversammlung veranstaltet, die in den ersten sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, also nach dem 31.12. stattfindet. Sie wird entweder in Brüssel oder auf Einladung eines UIRR-Mitglieds im Land des Firmensitzes dieser Gesellschaft veranstaltet. Nur die Vollmitglieder verfügen dort über Stimmrecht und werden aufgerufen, sich bei dieser Gelegenheit zu der Bilanz des Unternehmens sowie zu den geplanten und durchgeführten Aktionen zu äußern, um dem umfangreichen Firmenziel zu entsprechen, so wie die Satzung es definiert.
Ausnahmebedingungen können die Durchführung einer außergewöhnlichen Generalversammlung rechtfertigen. Traditionsgemäß bildet ein Kongress den Abschluss der ordentlichen Generalversammlung, bei welchem unter einem aktuellen Thema politische Mandatsträger der EU und gegebenenfalls des Gastlandes, Verantwortliche der betroffenen Verbände und Kunden, die leitenden Persönlichkeiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der UIRR-Mitgliedsgesellschaften sowie die Fachpresse zusammenkommen.