Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan der UIRR. Sie hat alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gesetz und der Satzung ergeben (Brüssel, 5. Dezember 2014).

Die UIRR s.c.r.l. organisiert ihre jährliche ordentliche Generalversammlung in Brüssel, im Prinzip am dritten Donnerstag im Monat Mai oder, wenn dieser Tag auf einen Feiertag fällt, am ersten Werktag danach. Die teilnehmenden Vollmitglieder haben ein Stimmrecht und können Kandidaten für den Verwaltungsrat ernennen oder selber ernannt werden **, während die Sympathisierenden Mitglieder mit beratender Stimme an den Generalversammlungen teilnehmen.

Die Standard Tagesordnungspunkte der Generalversammlung umfassen:General Assembly 5 Dec 2014

  • die Präsentation und die Annahme des Tätigkeitsberichtes der Generaldirektion, sowie die Finanzberichte zusammen mit dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.
  • die Annahme des Finanz- und Entwicklungsplans und Bestimmung der Mitgliedsbeiträge, sowie
  • die Ernennung und die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder**.

 

Außergewöhnliche Umstände können die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung notwendig werden lassen.

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*    Belgisches Unternehmensgesetz

** Die Terminal Mitglieder haben das besondere Recht, ein Mitglied B zum Verwaltungsrat vorzuschlagen (Terminal Mitglied); das Verwaltungsratsmitglied  wird für ein Mandat von drei Jahren gewählt.