Faltblatt Gefahrgut - Fassung 2011 11/10/11

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Der Kombinierte Verkehr erlaubt die Beförderung aller Arten von Gefahrgut.  Fast alle Gefahrgüter, die auf der Straße transportiert werden, können auch im Kombinierten Verkehr transportiert werden. Die Besonderheiten und technischen Anforderungen treten eher vor dem Transport, beim Abfüllen und Verladen auf.

Der Kombinierte Verkehr mit Gefahrgut muß aber verschiedene Regeln einhalten. Dieses Faltblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Anwendungsprinzipien: Vorschriften zur Kennzeichnung von Ladeeinheiten, zu den Transportdokumenten usw.

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