Deutschland darf Kombinierten Verkehr bis Ende 2026 fördern 28/10/22

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Source: https://www.dvz.de/rubriken/politik/detail/news/deutschland-darf-kombinierten-verkehr-bis-ende-2026-foerdern.html

 

The federal government may continue to subsidize the increased use of rail and inland waterway within the framework of combined transport (CT) until the end of 2026.  On Friday (October 28th, 2022), the EU Commission announced that it had approved a corresponding extension of the "Guideline for the Promotion of Handling Facilities for Combined Transport of Non-Government-Owned Companies".  The support program, which was first approved 20 years ago, was last extended in April until September 30, 2022.  According to the Commission, the federal government can increase the budget of the program by EUR 388.5 million to a total of around EUR 1.5 billion.  EUR 526.2 million had been approved for the years 2017 to 2022.  The list of eligible costs will also be expanded.  So far, the purchase of land for handling facilities, the construction of the infrastructure and buildings required for handling and the purchase of the necessary handling equipment have been on the agenda.  Grants are also possible in the future if facilities or equipment need to be renewed.  A maximum of 80% of the eligible costs will be covered.

 

Deutschland darf Kombinierten Verkehr bis Ende 2026 fördern

Die Bundesregierung darf die stärkere Nutzung von Eisenbahn und Binnenschiff im Rahmen des Kombinierten Verkehrs (KV) bis Ende 2026 weiter subventionieren. Am Freitag teilte die EU-Kommission mit, dass sie eine entsprechende Verlängerung der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ genehmigt. Zuletzt war das vor 20 Jahren zum ersten Mal gebilligte Unterstützungsprogramm im April bis zum 30. September verlängert worden.

Budget darf erhöht werden

Laut Kommission darf die Bundesregierung das Budget des Programms um 388,5 Millionen Euro auf insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro aufstocken. Für die Jahre 2017 bis 2022 waren 526,2 Millionen Euro genehmigt worden. Auch die Liste der beihilfefähigen Kosten wird erweitert. Bisher stehen darauf der Kauf von Grundstücken für Umschlaganlagen, der Bau der für den Güterumschlag nötigen Infrastruktur und von Gebäuden sowie der Kauf der nötigen Umschlagausrüstung. Künftig sind auch Zuschüsse möglich, wenn Einrichtungen oder Ausrüstung erneuert werden müssen. Maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus der Staatskasse bezahlt werden.

Ziel des KV-Förderprogramms sei nach wie vor, Güterverkehr von der Straße weg zu verlagern. Andere Verkehrsträger würden durch die Beihilfen zwar etwas benachteiligt, doch werde der Wettbewerb nicht übermäßig verzerrt und der Beitrag der Verkehrsverlagerung zur Reduzierung von CO₂-Ausstoß und Staus sei wichtiger, entschied die Kommission. (fh)

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