KV-Studie: Ausstattungsförderung vor verpflichtender Kranbarkeit 06/09/23

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Source: https://www.dvz.de/rubriken/land/strasse/detail/news/kv-studie-ausstattungsfoerderung-vor-verpflichtender-kranbarkeit.html

 

KV-Studie: Ausstattungsförderung vor verpflichtender Kranbarkeit

Eine Untersuchung im Auftrag des Verkehrsministeriums betrachtet die Auswirkungen einer verpflichtenden Ausstattung von Standard-Sattelaufliegern für Kombinierte Verkehre. Ihre erstaunliche Erkenntnis: Feste Vorgaben würden die Ökobilanz von Transporten verschlechtern.

 

Unerwünschte Emissionen vermeiden: Eine Studie im Auftrag des BMDV erteilt einer verpflichtenden KV-Fähigkeit von Standardtrailern eine klare Absage. (Foto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)
06. September 2023 | von Tobias Loew

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) haben die Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV), das Logistik Kompetenz Zentrum (LKZ) Prien und das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) eine Abschätzung der umwelt- und verkehrspolitischen Folgen einer europaweiten verpflichtenden KV-Fähigkeit von Standard-Sattelaufliegern in Deutschland vorgenommen. Die jetzt veröffentlichte Studie sollte klären, ob feste Vorgaben für die Ausstattung typischer Standard-Sattelauflieger dazu geeignet sind, eine ökologische Lenkungswirkung durch den Ausbau des Kombinierten Verkehrs (KV) gemäß dem Regierungsziel eines Anteils von 25 Prozent am gewerblichen Güterverkehr im Jahr 2030 zu erreichen.

Dafür hat die Projektgruppe auf Grundlage von Verkehrsprognosen für das Jahr 2030 betrachtet, wie sich eine Ausstattungspflicht der Auflieger organisatorisch und kostenseitig auswirken würde. Die Forscher schätzen, dass die verbindliche kranfähige Ausstattung aller Sattelauflieger einen Kostenvorteil von 0,4 Prozent zugunsten des KV auslösen und damit zu einem Verlagerungspotenzial von 2 Prozent der jährlich anfallenden Tonnenkilometer bis zum Jahr 2030 führen würde. Die damit verbundene Einsparung von CO₂-Äquivalenten beziffern sie auf 53.000 Tonnen.

Mehrgewicht erhöht Kraftstoffverbrauch

 

 

 

Dem stellen sie aber eine Mehrbelastung um 94.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten gegenüber, die sich aus der Gewichtszunahme sämtlicher Sattelauflieger für Greifkanten, Rahmenverstärkungen, Fahrwerk und Aufbau ergibt. Diese sei in erster Linie dadurch begründet, dass auch solche Auflieger, die nie für KV eingesetzt würden, durch das Mehrgewicht den Fahrzeugverbrauch erhöhten. In der Gesamtbilanz verursache die Pflichtausstattung damit eine Nettoverschlechterung von 41.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten. Deshalb raten die Experten von verpflichtenden Ausstattungsvorgaben für sämtliche Standardtrailer ab.

Der gewünschte Lenkungseffekt hin zu einem KV-Anteil von einem Viertel ergebe sich stattdessen am sichersten durch geringere Kosten, schlussfolgern sie. Für dieses Ziel sei ein Preisvorteil der Kombinierten Verkehre in Höhe von 5,6 Prozent erforderlich – ohne die dazu benötigten Infrastrukturkapazitäten zu berücksichtigen. Die Projektgruppe empfiehlt dem BMDV deshalb eine bedarfsbezogene Förderung der Fahrzeuge, die anfallende Mehrkosten von 3.000 Euro bei der Anschaffung kranbarer Auflieger ausgleichen soll. Ein jährlicher Förderbeitrag von 20 Millionen Euro könne genügen, um die Verlagerung KV-affiner Güter anzustoßen.

Das Konsortium rät dazu, die Datenbasis für eine weiterführende Analyse zu verbessern, sowohl im Hinblick auf die Verbreitung von Trailern, die sich für den Einsatz in Kombinierten Verkehren eigneten, als auch angesichts der in diesem Jahr aktualisierten Verkehrsprognose. Darüber hinaus sollten bei der Folgenabschätzung künftig auch gesellschaftliche Kosten durch Lärm und Umweltbelastung berücksichtigt werden. Ferner sei auch mit Engpässen an den Umschlagterminals zu kalkulieren, wenn sich die KV-Nachfrage gegenüber dem heutigen Stand deutlich erhöhe.

 

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