Trassenausfälle aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur entgeltfrei 12/05/25

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Seit heute (12.05.2025) fällt für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Geltungsbereiches der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGo ausgefallen sind, kein Trassenentgelt mehr an. Ein neuer Meldeprozess in der IT-Anwendung „Rechnungsbahnhof“ des DB-Unternehmens unterstützt die Erfassung der ausgefallenen Trassen. Bislang wurde ausschließlich für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt innerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGo ausgefallen waren, kein Stornierungsentgelt oder Entgelt für Nichtstornierung in Rechnung gestellt. Die ausgefallenen Trassen können einzeln oder auch in Listenform gemeldet werden. Die neuen Entgeltregelungen sind noch nicht von der Bundesnetzagentur genehmigt, aber vorläufig in Kraft gesetzt worden. (cm)

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