Lithuania faces ECJ action over intermodal transport rules 14/02/25
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Litauen droht EuGH-Klage wegen Regeln für intermodalen Verkehr
Die EU-Kommission ist auch nach längerem Dialog mit Litauen der Ansicht, dass die Definition „intermodaler Beförderungsvorgänge“ in dem Land nicht den EU-Vorgaben entspricht. Auch an der Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie in Litauen gibt es Kritik aus Brüssel.
Lkw, die im Vor- oder Nachlauf des Kombinierten Verkehrs unterwegs sind, dürfen in der EU 44 Tonnen Gesamtgewicht haben. Ansonsten liegt die Grenze in der Regel bei 40 Tonnen. Auch Litauen hat die 44-Tonnen-Regel für den KV in sein nationales Recht übernommen, allerdings streitet sich die EU-Kommission seit Jahren mit der Regierung in Vilnius darüber, was diese unter einem „intermodalen Beförderungsvorgang“ versteht. Litauen droht deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Konkret geht es um die Definition für intermodale Transporte in einem Gesetz, mit dem Litauen die aktuelle Richtlinie über Höchstmaße und Gewichte im Straßenverkehr (EU/2015/719) in nationales Recht umsetzt. Diese entspricht nach Ansicht der Kommission nicht der Definition in der Richtlinie. Konkreter wird die Kommission auf Nachfrage der DVZ nicht.
Da Vilnius auf die Beanstandungen aus Brüssel nicht zur Zufriedenheit der EU-Behörde reagiert hat, eröffnete diese ein Vertragsverletzungsverfahren und leitete im September 2023 dessen zweite Stufe ein. Auch mit den Erklärungen, die sie seitdem aus Litauen bekam, ist die Kommission nicht zufrieden. In der vergangenen Woche schickte sie einen weiteren Brief mit ihren Beanstandungen ab. Kann die litauische Regierung die Vorbehalte der Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten entkräften, kann diese eine Klage beim EuGH einreichen.
Weiteres Verfahren läuft wegen Mautregeln
Eine weitere Klage droht dem baltischen Staat wegen Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen EU-Wegekostenrichtlinie (auch als Eurovignettenrichtlinie bekannt) EU/2022/362. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurde deren Geltungsbereich auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen Gewicht ausgeweitet und die Mitgliedsstaaten mit Lkw-Maut sind verpflichtet, die Gebührensätze auch von den CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs abhängig zu machen. Die Kommission ist nach eigenen Angaben von der litauischen Regierung bis zur Umsetzungsfrist am 25. März 2024 nicht vollständig informiert worden, wie sie die Richtlinie in nationales Recht überführt hat. Deswegen hat die Kommission jetzt die zweite Stufe eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Vilnius zwei Monate Zeit gegeben, auf die Beanstandungen zu reagieren.
Litauen nutzt bei der Lkw-Maut derzeit noch ein zeitabhängiges System und verkauft Vignetten für die Benutzung der Autobahnen A1 bis A20. Voraussichtlich Anfang 2026 soll auf ein kilometerabhängiges Mautsystem umgestellt werden. Anfang 2024 wurden die Straßenbenutzungsgebühren in dem Land deutlich angehoben. Nach Angaben der litauischen Straßenverwaltung werden die Gebühren für Lkw ab 3,5 Tonnen nach der Fahrzeugklasse, der Zahl der Achsen und der Höhe des CO₂-Ausstoßes gestaffelt.
Frank Hütten