Referentenentwurf für Trassenpreisentlastungen liegt vor 25/06/25
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Referentenentwurf für Trassenpreisentlastungen liegt vor
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat heute Nachmittag (25.06.2025) einen Referentenentwurf vorgelegt, der die bisher drohenden sprunghaften Trassenpreissteigerungen 2026 vermindern soll. Der neunseitige Entwurf liegt Rail Business vor. Er sieht zwei Änderungen am Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) vor, die sich auf die Eigenkapitalverzinsung beziehen: Die erste betrifft Anlage 4 des ERegG, die unter anderem die Festlegung der Kapitalkosten regelt. Hier soll verankert werden, dass „für die Verzinsung des Eigenkapitals ... der Mittelwert aus der risikolosen Verzinsung und dem kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz anzusetzen“ ist. Für das Trassenpreissystem 2026 wären das 2,2 %, was der Renditeerwartung des Bundes entspricht. Der bisher im ERegG vorgegebene kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt deutlich höher.
Als zweites wird §26 ERegG konkretisiert und erweitert. Er regelt die Voraussetzungen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) auch während einer laufenden Regulierungsperiode, für die sie ein Augangsniveau der Gesamtkosten (AGK) festgelegt hat, in Sachen Kapitalverzinsung jährlich bei der Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) eingreifen kann. So kann die Regelung noch für 2026, das in der laufenden Regulierungsperiode 2024 bis 2028 liegt, greifen.
Im Güterverkehr könnten so die drohenden Trassenpreissteigerungen 2026 von bis zu 35 % (mit Bestehen der SPNV-Trassenpreisbremse) auf rund 15 % reduziert werden, überschlägt der Verband „Die Güterbahnen“. Damit das gelingt, müsste das Gesetz bis Herbst 2025 in Kraft treten, damit die BNetzA es bei der Genehmigung der Trassenpreise 2026 berücksichtigen muss, heißt es in dem Entwurf.