Neue Definitionen für den Kombinierten Verkehr 07/11/23

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Source: https://www.dvz.de/politik/detail/news/neue-definitionen-fuer-den-kombinierten-verkehr.html

 

Neue Definitionen für den Kombinierten Verkehr

Die EU-Kommission hat am Dienstag eine Richtliniennovelle für den Kombinierten Verkehr vorgelegt. Neben neuen Begriffsbestimmungen ist die Befreiung von Nacht- und Wochenendfahrverboten im Vor- und Nachlauf zu KV-Terminals angedacht.

 

Schienengüterverkehre sollen künftig von Nacht- und Wochenendfahrverboten im Vor- und Nachlauf zu KV-Terminals befreit werden. (Foto: Picture Alliance/dpa)
07. November 2023 | von Susanne Landwehr
Nach monatelanger Verspätung hat die Europäische Kommission am Dienstag ihren Vorschlag für die novellierte Richtlinie über den Kombinierten Verkehr (KV) vorgelegt. Im Kern geht es ihr darum, den Güterverkehr nachhaltiger zu gestalten, indem „die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs – des Güterverkehrs mit zwei oder mehr Verkehrsträgern – gegenüber dem reinen Straßengüterverkehr verbessert wird“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Mit dem Vorschlag werde die geltende Richtlinie über den Kombinierten Verkehr aktualisiert und das Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs (Green Freight Package) ergänzt, das größtenteils im Juli 2023 vorgelegt wurde, heißt es weiter.
Mehr Unterstützung
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Förderfähigkeit von intermodalen Transporten, die gegenüber dem reinen Straßengüterverkehr mindestens 40 Prozent externe Kosten vermeiden. Das ersetzt die bisher stark kritisierte Definition, immer das „geeignete nächstgelegene“ Umschlagterminal anfahren zu müssen, um als KV-Vor- und Nachlauf eingestuft zu werden. Kontrolliert werden soll die Kosteneinsparung mit Hilfe des elektronischen Frachtbriefs und der dazugehörigen Plattform. Ziel ist es, Frachtdaten zu sammeln und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Neu ist auch die generelle Befreiung von Nacht- und Wochenendfahrverboten im Vor- und Nachlauf zu KV-Terminals sowie die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, nationale politische Rahmenpläne zur Förderung des KV zu verabschieden. Deutschland hat bereits den Masterplan Schienengüterverkehr, andere Staaten müssen solche Pläne noch erstellen.
UIRR zeigt sich zufrieden
Der Verband für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) ist nach einer ersten groben Durchsicht des 50 Seiten langen Regelwerks positiv gestimmt. Erstmals müssten die Mitgliedsstaaten die durchschnittlichen Haus-zu-Haus-Kosten von Beförderungen im Kombinierten Verkehr innerhalb von sieben Jahren um mindestens 10 Prozent senken. Dem Entwurf zufolge will die Kommission, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit des KV zu verbessern.
„Das ist die wichtigste Botschaft dieser KV-Novelle“, sagte Ralf-Charley Schultze von der UIRR der DVZ. Die Mitgliedsstaaten können laut Richtlinienentwurf Anreize setzen, zum Beispiel Vorrangregelungen für KV-Transporte einführen oder mit Hilfe von Gebühren steuern. Ebenso sind Maßnahmen möglich, um die Umrüstung oder Einführung von Technologien zur besseren Effizienz des KV zu unterstützen. Dazu gehören dem Annex zur Richtlinie zufolge Hilfen bei der Beschaffung kranbarer Sattelanhänger oder der Erlass der Zulassungsgebühren und Kraftfahrzeugsteuern für kranbare Sattelanhänger in Standardgröße. Der Entwurf der Kommission muss nun vom Parlament und vom Rat beraten werden. „Die Verabschiedung wird in dieser Legislaturperiode allerdings nicht mehr zu schaffen sein“, bedauert Schultze.

 

 

Susanne Landwehr

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