Fördermaßnahmen

Die Entwicklung des KV Schiene-Straße hängt maßgeblich von den politischen und betrieblichen Rahmenbedingungen ab, die überwiegend von den gemeinschaftlichen und nationalen Behörden geschaffen werden. Da der KV grundsätzlich dazu beiträgt, dass die durch den Güterverkehr insgesamt verursachten externen Kosten (Unfälle, Verschmutzung...) gesenkt werden, wird die Förderung dieser besonderen Technik seit ihren Anfängen von der Verkehrspolitik unterstützt. Zudem soll eine Reihe von Maßnahmen die Nachteile des KV, zum Beispiel die Umschlagkosten, ausgleichen.

 

Befreiung von Straßensteuern

Die Straßenfahrzeuge, die überwiegend im Vor- und Nachlauf des KV eingesetzt werden, sollten laut EU-Richtlinie 92/106 ganz oder teilweise von Straßensteuern befreit werden. Damit wird eine übermäßige Belastung des Transports durch Infrastrukturabgaben vermieden, da im KV bereits ein Nutzungsentgelt für die Schieneninfrastruktur zu entrichten ist. Andererseits legen diese Fahrzeuge in der Regel nur kurze Strecken auf der Straße zurück und nehmen nur Vor- und Nachlauf auf der Straße vor: der KV ist von jeglicher Kontingentierung und Genehmigung befreit.

 

Ausnahme von Fahrverboten

Schienentransporte können auch an Wochenenden und an Feiertagen uneingeschränkt durchgeführt werden, während für Straßenfahrzeuge entsprechende Fahrverbote gelten. Um diesen Vorteil des Bahnverkehrs zu nutzen, werden Straßenfahrzeuge, die im relativ kurzen Vor- und Nachlauf zum Schienentransport eingesetzt werden, von Wochenend- und Feiertagsverboten ausgenommen.

 

Erhöhte Gesamtgewichte

Durch die Verwendung intermodaler Transportbehälter sind die im KV eingesetzten Straßenfahrzeuge schwerer als andere Lastkraftwagen mit festem Aufbau. Logistikunternehmen, die schwere Güter im KV befördern wollen, müssen die gleiche Nutzlast wie im reinen Straßentransport realisieren können.
Es besteht gemäß der Richtlinie 96/53/CEE (Artikel 3 und Anlage 1) die Möglichkeit, Straßentransporte von 40 Fuß-Containern mit einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf zum Schienentransport auch in den Ländern durchzuführen, wo generell nur 40 t erlaubt sind.

 

Ausweitung der Fördermaßnahmen

Die Europäische Union hat ihre Mitgliedsstaaten dazu berechtigt, den Schienenverkehr und im Besonderen den KV Schiene-Straße aufgrund seiner Vorteile für die Umwelt zu fördern. Diese Fördermaßnahmen müssen jedoch der Kommission zur Zustimmung vorgelegt werden. Wenn die Mitgliedsstaaten Subventionen für betriebliche Aktivitäten gewähren, ziehen die UIRR-Gesellschaften statt einer Förderung der Bahnen, deren Preisgestaltung oft nicht sehr transparent ist, direkte Betriebszuschüsse für die KV-Operateure vor, um die Kunden im vollen Umfang davon profitieren zu lassen.

 

Straßensteuern

In Europa besteht derzeit die Tendenz, Straßengebühren für Lastwagen (zum Beispiel die Maut in Deutschland) einzuführen, welche aufgrund der gefahrenen Kilometer und des Lastwagentyps berechnet wird (EURO-Normen und Anzahl der Achsen). Dies gilt vor allem für die Autobahnen und Fernstraßen.