Externe Kosten
Die Förderung des Schienenverkehrs und des Kombinierten Verkehrs Schiene-Strasse liegt im öffentlichen Interesse, da diese wesentlich geringere externe Kosten ausweisen als der Straßenverkehr.
Unter „externe Kosten“ versteht man Kosten, die eine kommerzielle Tätigkeit oder ein Verkehr auslöst und die nicht von ihrem Verursacher sondern von der Allgemeinheit bezahlt oder auf spätere Generationen verlagert werden. Dies sind in erster Linie: Unfälle, Klimaveränderungen, Gesundheits- und Ernteschäden durch Umweltverschmutzung mittels Abgase, Lärmbelästigungen, Landschaftszerschneidung, Oberflächenversiegelung, usw.
Der Schienenverkehr weist zwanzig bis fünfzigmal geringere Unfallziffern auf als der Straßenverkehr, verbraucht wesentlich weniger Energie und produziert weniger Abgase als der Straßenverkehr und meist auch weniger als der Kurzstreckenseeverkehr.
Eine Studie der UIRR im Rahmen des EU-PACT Programms (Pilot Actions for Combined Transport) hat ergeben, dass durch Verlagerung von Straßenverkehr auf die Schiene im unbegleiteten Verkehr mit Wechselbehältern, Containern und Sattelaufliegern im Durchschnitt Energieeinsparungen von 29% erzielt werden und eine Verringerung der CO2 Emissionen um bis zu 60% erreicht wird.
CO2 Reduktionen per Kilometer
(Schiene vs Strasse)
Solange es in der EU noch nicht gelungen ist, wie desöfteren angekündigt, das „der Verursacher/Verschmutzer - bezahlt - Prinzip“ einzuführen, ist es wichtig, den Kombinierten Verkehr für seine volkswirtschaftlichen Leistungen finanziell zu fördern.
- Entsprechende Dokumente
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