KV-Richtlinienreform bleibt doch auf dem Tisch
Im Oktober hatte die EU-Kommission in den Raum gestellt, den Reformvorschlag für die Richtlinie für den Kombinierten Verkehr zurückzuziehen, weil sich die Diskussionen im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament im Kreis drehen. Jetzt ist die endgültige Entscheidung gefallen.
04. August 2026 | von Frank Hütten
Die Versuche, die EU-Richtlinie für den Kombinierten Verkehr (KV) zu reformieren, gehen weiter. Das Kollegium der 27 Kommissarinnen und Kommissare hat bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschieden, den Reformvorschlag von November 2023 doch nicht zurückzuziehen, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission der DVZ. Diese Absicht hatte die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2026 geäußert und sie damit begründet, dass das Gesetzgebungsverfahren kaum Fortschritte mache. Bei der Entscheidung, die Reformbemühungen dennoch nicht aufzugeben, habe die Kommission Stellungnahmen vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat berücksichtigt, so die Sprecherin. Die EP-Fraktionen haben sich im Frühjahr dafür ausgesprochen, mit dem Reformvorschlag weiterzu arbeiten. Beim jüngsten Verkehrsministerrat im Juni forderte Malta, den Vorschlag nicht zurückzuziehen. Öffentlich positionierte sich der Rat jedoch nicht zu der Frage.
UIRR will Gespräche initiieren
Der internationale KV-Verband UIRR zeigt sich erfreut, dass die Modernisierung der Richtlinie jetzt möglich bleibt und nicht in ferne Zukunft verschoben wird. Im Europäischen Parlament werde der Gesetzgebungsprozess wohl nach der Sommerpause mit einer öffentlichen Anhörung zu den Reformplänen Fahrt aufnehmen, erwartet UIRR-Generaldirektor Ralf-Charley Schultze. Die irische EU-Ratspräsidentschaft habe vor der Kommissionsentscheidung nicht vorgehabt, im Rat weiter über die Richtlinie zu diskutieren, das werde sich aber wohl ändern, so seine Einschätzung. Die UIRR habe bereits eine informelle Diskussion der Verkehrsexperten der Mitgliedsstaaten angeregt. Diese könne in der EU-Vertretung eines derjenigen Länder stattfinden, die sich für eine Richtlinienreform einsetzen.
Modernisierung erwünscht
Es gebe bei den EU-Gesetzgebern immer noch den Willen, den Rechtsrahmen für den Kombinierten Verkehr zukunftstauglich zu machen, besonders im Hinblick auf die Digitalisierung und die Einführung des elektronischen Frachtinformations systems (eFTI). „Die Diskussion muss nicht mit der Definition von KV beginnen“, sagt Schultze. Bei der Frage einer praxistauglichen KV-Definition, von der unter anderem Privilegien und Fördermittel abhängen, haben sich die EU-Verkehrsminister verhakt. Um aus der Sackgasse herauszukommen, schlägt die UIRR vor, alle Vorschläge in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Machbarkeit hin zu analysieren. „Die bestmögliche Definition des KV wird sich dann aus allen Teilelementen der Änderungsvor schläge ergeben“, sagt Schultze.
Worum es geht
Ziele des Vorschlags der EU-Kommission sind etwa:
- Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Verkehrs gegenüber dem reinen Straßengüter transport verbessern
- Neue Vergünstigungen für den KV einführen, etwa Befreiung von Wochenend-, Nacht- und Feiertagsfahrverboten
- Mitgliedsstaaten sollen Instrumente entwickeln, die Haus-zu-Haus-Kosten des KV innerhalb von sieben Jahren um mindestens 10 Prozent senken
- Mitgliedsstaaten sollen transparenter über nationale Fördermöglichkeiten informieren
- Terminalbetreiber sollen zu Mindestangaben über Ausstattung und Dienstleistungen verpflichtet werden
- Die Richtlinie soll an die Digitalisierung und die Anforderungen von eFTI angpasst werden